Erfahrener Rechtsbeistand im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber


Sie haben eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Das Erste, was Sie tun sollten, ist, Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Als Arbeitnehmer sind Sie im Rahmen des Arbeitsrechts durch das Kündigungsschutzgesetz vor ordentlichen Kündigungen von Seiten Ihres Arbeitgebers geschützt. Im Detail bedeutet das, dass eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann rechtswirksam ist, wenn diese auf einen der im Gesetz genannten Gründe gestützt werden kann.

Im zweiten Schritt sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Gericht eingehen. Vereinbaren Sie daher zeitnah einen Beratungstermin mit uns. Wir von BERTRAM & HOOK verfügen über eine hohe Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeitsrecht und unterstützen Sie umfassend nach Erhalt einer Kündigung. Sie erhalten innerhalb weniger Tage einen Termin in unserer Anwaltskanzlei, an dem wir die Kündigung eingehend prüfen und Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen geben.

Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Tel.: 03671 - 358 00

Bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dieses ermöglicht eine Kündigung nur aus einem der folgenden drei Gründe:

  • Personenbedingt, z.B. aufgrund einer Krankheit
  • Verhaltensbedingt, z.B. wegen Zu-spät-Kommens trotz vorheriger Abmahnung
  • Betriebsbedingt, wenn beispielsweise Arbeitsplätze im Betrieb gestrichen werden

Des Weiteren ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam, wenn unter anderem Folgendes nicht beachtet wurde:

  • Die Kündigung erfolgte nicht schriftlich
  • Die Zustellung der Kündigung lässt sich nicht belegen
  • Die Unterschrift unter der Kündigung ist nicht vorhanden
  • Der Unterzeichner ist nicht berechtigt, Ihnen eine Kündigung auszustellen
  • Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten

Sie haben Fragen? Gerne informieren wir Sie näher zum Thema Kündigung!

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